Kostspieliges Urteil am Europäischen Gerichtshof

Kostspieliges Urteil am Europäischen Gerichtshof

20.11.2020

Die Spediteure in Deutschland werden ins Rechnen kommen. Denn wie der EuGH soeben verkündet hat, sind die LKW-Maut Gebühren seit Jahren falsch berechnet worden – und zwar zu hoch. So manches Unternehmen wird jetzt auf Rückzahlungen drängen, vorausgesetzt die Ansprüche sind noch nicht verjährt. Die Klage war von einem polnischen Spediteur ausgegangen, der Mautgebühren in Höhe von mehr als 12.000 Euro vom Fiskus für die Jahre 2010 und 2011 zurück verlangte – und die er jetzt vermutlich auch bekommen wird.

Denn das OVG in NRW hat die Klage zur Klärung an den EuGH weitergereicht und wird jetzt entsprechend urteilen müssen. Dabei hat sich der klagende Unternehmer als findig erwiesen. Die Grundlage für die Klage besteht nämlich darin, dass der Staat bislang die Kosten für die Polizeieinsätze auf der Autobahn als Anteil an der Maut mitgerechnet hat. Das ist zwar nur ein relativ geringer Teil an den Gesamtkosten, aber Geld ist Geld.

Diese Art Betriebskosten sind eben nicht als Teil der Infrastrukturkosten anzusehen, zu deren Ausgleich die Mautgebühren geschaffen worden sind. Vielmehr handelt es sich hierbei um hoheitliche Aufgaben, die der Staat ausübt. Dabei agiert er also nicht allein in seiner Funktion als Betreiber der Straßeninfrastruktur. Damit entsprechen die Kosten für den Polizeidienst nicht dem Sinn der europäischen Richtlinie über die Erhebung von Gebühren. Der BGL hat das Urteil natürlich begrüßt.